Hinweis
Zum Stichtag 09.12.2022 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Jordanien" folgende Präferenzregelungen:
- Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
(Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
(Jordanien (JO)) - Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
(Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Beschluss Nr. 1/2021 DES ASSOZIATIONSRATES EU-JORDANIEN
vom 15. April 2021 enthalten.)
Anmerkung der Redaktion:
Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
(Jordanien (RUE_A)(JO))
Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.