Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeines
WuP online ist ein komfortables Auskunftssystem zum Warenursprungs- und Präferenzrecht der Europäischen Union. Es bietet unterschiedliche Funktionalitäten und wird den verschiedenen Ansprüchen der täglichen Praxis gerecht. Weitere Informationen zur Bedienung finden Sie in der Hilfe.
Nein, rechtlich verbindlich sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union (EUR-Lex) eingestellten Veröffentlichungen. Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der EU.
Nein, es ist nicht vorgesehen, die im System vorhandenen Daten zu exportieren. WuP online stellt die Daten kostenfrei für die Nutzer bereit. Dies bedeutet aber nicht, dass die vorhandenen Daten unter Zuhilfenahme entsprechender EDV-Programme ausgelesen und in anderen Programmen uneingeschränkt genutzt, weiterverarbeitet oder kommerziell gehandelt werden dürfen.
Die rechtsverbindlichen Texte werden auf den Seiten der EU bereitgestellt. Weitere Informationen zu deren Nutzung, insbesondere einer gewerblichen Nutzung, finden Sie hier: EUR-Lex
Die Länderliste stellt eine Übersicht aller Länder mit ihren ISO-Alpha-2-Codes weltweit dar. Durch einen Klick auf den jeweiligen Ländercode gelangt man entweder direkt in das Abkommen oder erhält einen Hinweis darauf, dass mit diesem Land kein Abkommen besteht.
Die frühere Rubrik "redaktionelle Informationen" heißt jetzt "Aktuelles". Hier werden für einen bestimmten Zeitraum (i.d.R. 6 Wochen) Informationen z.B. zu neuen Abkommen oder wichtigen Änderungen angezeigt.
Inhaltliche Fragen
Die Datenbank WuP online ist nicht dafür programmiert, Office-Dokumente oder Grafiken von Präferenznachweisen darzustellen. Muster von förmlichen Präferenznachweisen findet man auf zoll.de.
Die Datenbank WuP online wurde für die schnelle und übersichtliche Darstellung der aktuell gültigen Rechtslage konzipiert. Weiterführende Informationen und Beispiele zum Warenursprungs- und Präferenzrecht findet man auf zoll.de.
Es kommt gelegentlich vor, dass die Rechtsakte, die im Amtsblatt der Europäischen Union zum Warenursprungs- und Präferenzrecht veröffentlicht werden, Rechtschreibfehler enthalten. Diese werden von der Redaktion kommentarlos berichtigt.
Auf festgestellte Abweichungen im Wortlaut (i.d.R zur englischen Textfassung) wird durch eine Fußnote aufmerksam gemacht. Diese stellt keinerlei rechtliche Bewertung dar.
Wird eine bestimmte Bildschirmauflösung unterschritten, so wechselt die Ansicht automatisch in die Ansicht, wie sie auch auf mobilen Endgeräten dargestellt wird. Durch Drücken der Tastenkombination "Strg" + "-" oder "Strg" + "+" können Sie die Auflösung so verändern. Oftmals hilft es auch, die Lesezeichen-Symbolleiste auszublenden.
Die Abkommen betreffen den Weiterversand von Waren aus APS-Ländern in die Schweiz oder nach Norwegen und nicht die Regelungen zum Ursprungserwerb im Rahmen dieser Abkommen.
Verarbeitungsliste
Die Verarbeitungsliste ist die Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, um der hergestellten Ware die Ursprungseigenschaft zu verleihen. Über den Menüpunkt "Verarbeitungsliste" in der linken Navigation können Sie die Verarbeitungsregeln für die jeweilige HS-Position abrufen.
Steht in der "Verarbeitungsliste" vor der Eintragung in der ersten Spalte ein „ex“, so bedeutet dies, dass die Regel in Spalte 3 oder 4 nur für die Waren der Position oder des Kapitels gilt, die in Spalte 2 genannt sind.
Ursprungsregeln für Waren und Zusammenstellungen verschiedener Waren, die unter die Kapitel 98 und 99 fallen, sind in keinem Präferenzabkommen definiert. Für diese Waren ist somit immer eine detaillierte Einreihung der Einzelwaren in die kombinierte Nomenklatur erforderlich, anhand derer die zutreffenden Ursprungsregeln zu bestimmen sind.
- Das Kürzel "CC" (Kapitelwechsel) bezeichnet den Wechsel von irgendeinem Kapitel.
- Das Kürzel "CTH" (Positionswechsel) bezeichnet den Wechsel von irgendeiner Position.
- Das Kürzel "CTSH" ( Unterpositionswechsel) bezeichnet den Wechsel von irgendeiner Unterposition.
Siehe auch "Einleitende Bemerkungen" zu der jeweiligen Liste
Länderinformationen
Die Länderinformation stellt eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen des jeweiligen Abkommens dar und verweist auf die jeweiligen Artikel des Ursprungsprotokolls.
Sie finden hier Verlinkungen auf die maßgebenden Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU sowie auf weiterführende Informationen unter zoll.de
Stichtag
WuP online zeigt immer die zum ausgewählten Stichtag gültigen präferenzrechtlichen Regelungen an. Diese können sich jedoch ändern. Voreingestellt ist beim Start von WuP online immer das aktuelle Tagesdatum.
Sprache
WuP online ist als Auskunftssystem ausschließlich für den deutschsprachigen Bereich konzipiert.
Die den in WuP online dargestellten Informationen zugrunde liegenden Abkommenstexte können im Amtsblatt der EU in allen anderen Amtssprachen aufgerufen werden.