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24.09.2024
Warenverkehr mit Zentralafrika

Gemäß BESCHLUSS (EU) 2024/2144 DES RATES vom 22. Juli 2024 soll ein neues Protokoll zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika (Kamerun) andererseits in Kraft treten. Der Tag des Inkrafttretens wurde verschoben und steht noch nicht fest.

Die Datenbank WuP online wird zu gegebener Zeit aktualisiert.

21.02.2024
Regionales Übereinkommen

Ab 1. Januar 2025 gelten im Rahmen des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln (PEM-Übereinkommen) neue Regeln.

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt L/2024/390 den Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023 zur Änderung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln.
Damit werden alle Handelsabkommen zwischen den PEM-Handelspartnern modernisiert und so die Ursprungsregeln in diesem Abkommen flexibler und unternehmensfreundlicher gestaltet.

Diese neuen Regeln enthalten unter anderem

  •  einfachere produktspezifische Vorschriften
  • erhöhte Toleranzwerte für Vormaterialien ohne Ursprung
  • die Möglichkeit der Zollermäßigung

Die Änderungen des Übereinkommens treten am 1. Januar 2025 in Kraft. 

Die bisher bestehenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens und die "Übergangsregeln" oder auch "Transitional Rules" der Anlage A sind gültig bis zum Inkrafttreten der Änderungen des Übereinkommens.

 Die Datenbank WuP online wird bis dahin angepasst werden.