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01.04.2026
20 Jahre WuP online - Unsere Auskunftsdatenbank "Warenursprung und Präferenzen online" feiert Jubiläum

Happy Birthday, WuP online!

Was vor zwei Jahrzehnten als ambitioniertes Projekt startete, um die zahlreichen Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU an Freihandelsabkommen, Beschlüssen und Verordnungen digital zu bändigen, ist heute aus der Zollpraxis nicht mehr wegzudenken. Unsere Auskunftsdatenbank feiert ihren 20. Geburtstag und blickt auf eine beeindruckende Erfolgsgeschichte zurück.

Vom Pionier zur unverzichtbaren Ressource
Am 1. April 2006 ging WuP online an den Start und ist seither die zentrale Instanz, wenn es um verlässliche Antworten im internationalen Handel geht. Ob es um komplexe Verarbeitungslisten, spezifische Präferenznachweise oder den korrekten Wortlaut von Ursprungserklärungen geht: Die Datenbank liefert Rechtssicherheit auf Knopfdruck. Dass das Angebot von Beginn an den Nerv der Zeit traf, zeigen die hohen und kontinuierlich steigenden Klickzahlen. Im vergangenen Jahr 2025 wurde WuP online durchschnittlich über 300 000 mal pro Tag aufgerufen. WuP online ist heute sowohl in den Zolldienststellen als auch in der freien Wirtschaft ein äußerst beliebtes Werkzeug im Bereich Warenursprung und Präferenzen.

Stetige Weiterentwicklung am Puls der Zeit
WuP online ist in diesen 20 Jahren nicht stehen geblieben. Das Portal wurde technisch wie fachlich konsequent modernisiert. Ein aktuelles Highlight ist die Erweiterung um den Bereich des nichtpräferenziellen Ursprungs, die das Informationsangebot nochmals deutlich abrundet. Hilfreiche Tools, wie die direkte Gegenüberstellung von Verarbeitungslisten, erleichtern den Arbeitsalltag massiv und machen komplexe Regelungen handhabbar.

Ein starkes Team hinter den Daten
Dieser Erfolg ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer engen und fachübergreifenden Zusammenarbeit. Die fachliche Präzision wird durch das Redaktionsteam im Referat DV.B.4 in Nürnberg sichergestellt, während die Kolleginnen und Kollegen des ITZBund für die zuverlässige technische Umsetzung sorgen. Ein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten, die über zwei Jahrzehnte hinweg dafür gesorgt haben, dass WuP online stets aktuell, nutzerfreundlich und rechtssicher bleibt.

Auf die nächsten 20 Jahre digitale Expertise!
Das Redaktionsteam freut sich über Feedback und Anregungen unter:
wup-online.gzd@zoll.bund.de

23.03.2026
Warenverkehr mit den MERCOSUR-Staaten - Vorläufige Anwendung des Interimshandelsabkommen ab dem 1. Mai 2026

Die Europäische Kommission hat am 23. März 2026 mitgeteilt, dass das EU-MERCOSUR Interimshandelsabkommen ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden kann. Es wird zwischen der EU und den MERCOSUR-Staaten Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay gelten.

Der Text zu diesem Abkommen wurde am 27. Februar 2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/184 veröffentlicht.

Die Auskunftsdatenbank WuP online wird zum 1. Mai 2026 entsprechend aktualisiert.

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18.03.2026
Warenverkehr mit den Pazifik-Staaten - Änderung des Protokolls II (Ursprungsregeln)

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 18. März 2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/498 den Beschluss Nr. 1/2026 des Handelsausschusses, der mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzt wurde, vom 30. Januar 2026 zur Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder Ursprungserzeugnisse und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen.

In die neue Fassung des Protokolls II wurden unter anderem folgende Änderungen eingearbeitet:

  • Anpassung des Anhangs II des Protokolls II an die Nomenklatur des Harmonisierten Systems in der Fassung aus dem Jahr 2017
  • die Möglichkeit der "Buchmäßigen Trennung" gemäß Art. 12 Protokoll II

Der Beschluss trat am Tag seiner Annahme am 30. Januar 2026 in Kraft.

Die Änderungen werden derzeit in WuP online eingearbeitet.

 

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01.01.2026
Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln am 1. Januar 2025; Ende des Übergangszeitraums mit dem 31. Dezember 2025

Am 31.12.2025 endet der Übergangszeitraum, in welchem das alte RÜ (oder das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll) noch parallel zum revidierten RÜ angewendet werden kann.

Es gibt im PEM-Raum zwischen den Vertragsparteien jeweils nur noch ein anwendbares Abkommen für die Ursprungsregeln. Dieses ist entweder das revidierte RÜ oder das alte RÜ (bzw. das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll).

Im Amtsblatt C wird in der Mitteilung der Kommission über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung ("Matrix") regelmäßig veröffentlicht, welches Abkommen jeweils zwischen zwei Vertragsparteien angewendet wird.  Ein Vorabdruck über die Mitteilung der Kumulierungsmöglichkeiten ist seit 1.1.2026 auf der Webseite der EUK verfügbar (letzte Aktualisierung im März 2026).

Weitere Informationen finden Sie auch in der aktualisierten Fachmeldung vom 02. April 2026

 

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01.02.2025
Warenverkehr mit der Republik Chile

Das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile ist am 01.02.2025 in Kraft getreten und ist ab diesem Datum in WuP online einsehbar.
Fachliche Informationen hierzu finden Sie auch hier: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2025/wup_warenverkehr_chile.html