Aktuelles
Aktuelle Meldungen
| 01.07.2026 | Warenverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika - USA |
Am 30.06.2026 wurde im Amtsblatt der EU die VERORDNUNG 2026/1455 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2026 zur Anpassung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (künftig US-VO) veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. Juli 2026. Die Regelungen werden derzeit in WuP online eingearbeitet und in Kürze bei Eingabe des ISO-Alpha-2-Codes US zur Verfügung stehen. Die einschlägigen Rechtsvorschriften zum Nichtpräferenziellen Ursprung können bereits jetzt in der Rubrik Nichtpräferenzieller Ursprung eingesehen werden. Weitere Informationen finden Sie auch in der Fachmeldung auf zoll.de |
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| 29.05.2026 | Regionales Übereinkommen im PEM-Raum: Aktualisierung der Kumulierungsmöglichkeiten (Matrix); Wegfall der Tabelle 3-SAP Kumulierung und neuer Anhang IV |
Die Kumulierungsmöglichkeiten im Pan-Euro-Med-Raum ("Matrix") werden regelmäßig im Amtsblatt C in einer Mitteilung der Kommission bekannt gegeben. Die Veröffentlichung der Matrix, gültig ab 1.1.2026 im Amtsblatt steht weiterhin aus. Es wurde jedoch ein weiterer Vorabdruck (Stand 19. Mai 2026) auf der Webseite der EUK unter "Latest News" veröffentlicht: Alle bilateralen Abkommen zwischen der EU, der Türkei und den Teilnehmern am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU wurden aktualisiert, um einen dynamischen Verweis auf das Übereinkommen aufzunehmen. Daher wurde Tabelle 3 der Matrix gestrichen (SAP-Matrix). Am 29.06.2026 wurde ein weiterer Vorabdruck veröffentlicht: Anhang IV zur Matrix zählt nun die diagonalen Kumulierungsmöglichkeiten im Rahmen der Anwendung der Durchlässigkeit auf.
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| 01.05.2026 | Warenverkehr mit den MERCOSUR-Staaten - Vorläufige Anwendung des Interimshandelsabkommen ab dem 1. Mai 2026 |
Das EU-MERCOSUR Interimshandelsabkommen ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig anwendbar. Es gilt zwischen der EU und den MERCOSUR-Staaten Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay. Die Informationen sind seit 1.5.2026 in WuP online abrufbar. |
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| 15.04.2026 | Warenverkehr mit den Pazifik-Staaten - Änderung des Protokolls II (Ursprungsregeln) |
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 18. März 2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/498 den Beschluss Nr. 1/2026 des Handelsausschusses, der mit dem Interims-Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits eingesetzt wurde, vom 30. Januar 2026 zur Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls II über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder Ursprungserzeugnisse und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen. In die neue Fassung des Protokolls II wurden unter anderem folgende Änderungen eingearbeitet:
Der Beschluss trat am Tag seiner Annahme am 30. Januar 2026 in Kraft. Die Änderungen wurden rückwirkend zum 30.Januar 2026 in WuP online eingearbeitet.
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| 01.04.2026 | 20 Jahre WuP online - Unsere Auskunftsdatenbank "Warenursprung und Präferenzen online" feiert Jubiläum |
Happy Birthday, WuP online! Was vor zwei Jahrzehnten als ambitioniertes Projekt startete, um die zahlreichen Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU an Freihandelsabkommen, Beschlüssen und Verordnungen digital zu bändigen, ist heute aus der Zollpraxis nicht mehr wegzudenken. Unsere Auskunftsdatenbank feiert ihren 20. Geburtstag und blickt auf eine beeindruckende Erfolgsgeschichte zurück. Vom Pionier zur unverzichtbaren Ressource Stetige Weiterentwicklung am Puls der Zeit Ein starkes Team hinter den Daten Auf die nächsten 20 Jahre digitale Expertise! |
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| 01.01.2026 | Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln am 1. Januar 2025; Ende des Übergangszeitraums mit dem 31. Dezember 2025 |
Am 31.12.2025 endet der Übergangszeitraum, in welchem das alte RÜ (oder das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll) noch parallel zum revidierten RÜ angewendet werden kann. Es gibt im PEM-Raum zwischen den Vertragsparteien jeweils nur noch ein anwendbares Abkommen für die Ursprungsregeln. Dieses ist entweder das revidierte RÜ oder das alte RÜ (bzw. das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll). Im Amtsblatt C wird in der Mitteilung der Kommission über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung ("Matrix") regelmäßig veröffentlicht, welches Abkommen jeweils zwischen zwei Vertragsparteien angewendet wird. Ein Vorabdruck über die Mitteilung der Kumulierungsmöglichkeiten ist seit 1.1.2026 auf der Webseite der EUK verfügbar (letzte Aktualisierung im Juni 2026). Weitere Informationen finden Sie auch in der aktualisierten Fachmeldung vom 22. April 2026
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| 01.02.2025 | Warenverkehr mit der Republik Chile |
Das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile ist am 01.02.2025 in Kraft getreten und ist ab diesem Datum in WuP online einsehbar. |
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