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Aktuelle Meldungen

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01.01.2026
Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln am 1. Januar 2025; Ende des Übergangszeitraums mit dem 31. Dezember 2025

Am 31.12.2025 endet der Übergangszeitraum, in welchem das alte RÜ (oder das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll) noch parallel zum revidierten RÜ angewendet werden kann.

Es gibt im PEM-Raum zwischen den Vertragsparteien jeweils nur noch ein anwendbares Abkommen für die Ursprungsregeln. Dieses ist entweder das revidierte RÜ oder das alte RÜ (bzw. das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll).

Im Amtsblatt C wird in der Mitteilung der Kommission über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung ("Matrix") regelmäßig veröffentlicht, welches Abkommen jeweils zwischen zwei Vertragsparteien angewendet wird.  Ein Vorabdruck über die Mitteilung der Kumulierungsmöglichkeiten ist seit 1.1.2026 auf der Webseite der EUK verfügbar (Aktualisierung am 1.2.2026).

Weitere Informationen finden Sie auch in der aktualisierten Fachmeldung vom 05. Februar 2026 

 

weitere Informationen
01.02.2025
Warenverkehr mit der Republik Chile

Das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile ist am 01.02.2025 in Kraft getreten und ist ab diesem Datum in WuP online einsehbar.
Fachliche Informationen hierzu finden Sie auch hier: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2025/wup_warenverkehr_chile.html