Aktuelles
Aktuelle Meldungen
| 01.01.2026 | Inkrafttreten des revidierten Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln am 1. Januar 2025; Ende des Übergangszeitraums mit dem 31. Dezember 2025 |
Am 31.12.2025 endet der Übergangszeitraum, in welchem das alte RÜ (oder das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll) noch parallel zum revidierten RÜ angewendet werden kann. Es gibt im PEM-Raum zwischen den Vertragsparteien jeweils nur noch ein anwendbares Abkommen für die Ursprungsregeln. Dieses ist entweder das revidierte RÜ oder das alte RÜ (bzw. das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll). Im Amtsblatt C wird in der Mitteilung der Kommission über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung ("Matrix") regelmäßig veröffentlicht, welches Abkommen jeweils zwischen zwei Vertragsparteien angewendet wird. Ein Vorabdruck über die Mitteilung der Kumulierungsmöglichkeiten ab 1.1.2026 ist auf der Webseite der EUK verfügbar. Weitere Informationen finden Sie auch in der aktualisierten Fachmeldung vom 16. Januar 2026
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| 27.05.2025 | weitere Änderung der Kumulierungsmöglichkeiten im PEM-Raum - Ukraine |
Es haben sich nach der Veröffentlichung der Matrix im Amtsblatt C/2025/2459 am 23.05.2025 weitere Änderungen der Kumulierungsmöglichkeiten im PEM-Raum ergeben. Diese wurden in der bei WUP online dargestellten Matrix bereits eingearbeitet. |
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| 29.04.2025 | Neue Kumulierungsmöglichkeiten im PEM-Raum (Matrix) |
Die Europäische Union veröffentlichte am 28. April 2025 im Amtsblatt (EU) C/2025/2459 die Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens. Diese Mitteilung tritt an die Stelle der im Amtsblatt veröffentlichen Mitteilung (EU) C/2025/1725 vom 20. März 2025. Als Vorabdruck (advanced copy) wurde die neue Matrix bereits am 3. April 2025 auf der Webseite der Europäischen Kommission veröffentlicht. |
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| 01.02.2025 | Warenverkehr mit der Republik Chile |
Das Interims-Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Chile ist am 01.02.2025 in Kraft getreten und ist ab diesem Datum in WuP online einsehbar. |
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| 30.01.2025 | Weitere Änderungen der Kumulierungsmöglichkeiten im PEM-Raum |
Es haben sich nach der Veröffentlichung der Matrix im Amtsblatt C/2025/465 am 22.01.2025 weitere Änderungen der Kumulierungsmöglichkeiten im PEM-Raum ergeben. Diese wurden in der bei WUP online dargestellten Matrix bereits eingearbeitet. |
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| 22.01.2025 | Aktualisierte Matrix über Kumulierungsmöglichkeiten im PEM-Raum |
Am 22.01.2025 wurde im Amtsblatt C/2025/465 eine neue Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens veröffentlicht. |
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| 20.12.2024 | Neue Übergangsregeln zum revidierten Regionalen Übereinkommen ab 1.1.2025 |
Am 12. Dezember 2024 wurden neue Übergangsregeln zur Anwendung des Regionalen Übereinkommen ab 1. Januar 2025 beschlossen. |
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