Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://wup.zoll.de veröffentlichte Website der Zollverwaltung.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 04.11.2019 bis 15.11.2019 durchgeführten Bewertung durch das Kompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik der Generalzolldirektion.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nicht vollständig vereinbar:

Wahrnehmbarkeit

  • Teilweise können Inhalte von Personen, die blind sind oder schlecht sehen können, nicht wahrgenommen werden.
  • Teilweise ist der Kontrast von Eingabefeldern sowie die Strukturierung durch Überschriften und Listenelemente nicht ausreichend.
  • Die Navigation in Tabellen, insbesondere bei einer Matrix, ist nur eingeschränkt möglich.
  • Manche Inhalte sind nur eingeschränkt vergrößerbar.

Bedienbarkeit

  • Es gibt Einschränkungen bei der geräteunabhängigen Bedienung und den Navigationsmöglichkeiten.
  • Bereiche sind teilweise nicht überspringbar und Linktexte sind unklar.

Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.08.2020 erstellt.
Diese Erklärung wird monatlich überprüft und fortgeschrieben.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Generalzolldirektion
- Referat DV.B.4 - Warenursprungs- und Präferenzrecht -
Krelingstraße 50
90408 Nürnberg
Tel.: +49 (0) 228 303 - 0
Fax: +49 (0) 228 303 - 99106
E-Mail: WuP-Online.gzd@zoll.bund.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.