Hinweis
Zum Stichtag 21.01.2012 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Kaimaninseln" folgende Präferenzregelungen:
- Beschluss des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft
(Bedingungen für die Einfuhr von Erzeugnissen, die sich in einem ÜLG im zollrechtlich freien Verkehr befinden beinhaltet Anhang IV zum o.a. Beschluss)
(ÜLG (zusätzliche Freiverkehrspräferenz)) - Beschluss des Rates über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft
(Ursprungsregeln beinhaltet Anhang III zum o.a. Beschluss)
(ÜLG) - Verordnung (EG) Nr. 732/2008 des Rates vom 22. Juli 2008 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2009 (geändert mit VO (EU) Nr. 512/2011; veröffentlicht in Abl. (EU) Nr. L 145 v. 31.05.2011)
(Ursprungsregeln beinhaltet ZK-DVO: VO (EWG) Nr. 2454/93)
(APS-other beneficiary countries (OBC))
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