Auszug aus Protokoll Südkorea /Republik Korea (KR) zum Stichtag 21.11.2020

Erläuterungen zu Artikel 1 Protokoll

Für die Zwecke des Artikels 1 umfasst der Begriff Herstellen Ernten, Fangen, Erzeugen, Züchten und Zerlegen.

Für die Zwecke des Artikels 1 Buchstabe g ist feststellbare "nach dem Übereinkommen über den Zollwert ermittelt".