Hinweis
Zum Stichtag 23.06.2022 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Georgien" folgende Präferenzregelungen:
- Georgien (GE)
- Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
- Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (Ursprungsregeln beinhaltet Protokoll Nr. I zum o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Zoll-Unterausschusses EU-Georgien)
- Georgien (GE) Alternativ
- Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (Ursprungsregeln beinhaltet Protokoll Nr. I zum o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Zoll-Unterausschusses EU-Georgien)
- Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Beschluss Nr. 1/2021 DES ZOLL-UNTERAUSSCHUSSES EU-GEORGIEN vom 1. September 2021 enthalten.) Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.