Hinweis
Zum Stichtag 01.10.2024 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Ägypten" folgende Präferenzregelungen:
- Ägypten (EG)
- Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 4 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2015 des Assoziationsrates EU-Ägypten)
- Ägypten (EG) Alternativ
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 4 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2015 des Assoziationsrates EU-Ägypten)
- Übergangsregelungen zum Regionalen Übereinkommen über PAN-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum BESCHLUSS NR. 1/2024 DES ASSOZIATIONSRATS EU-ÄGYPTEN vom 1. Oktober 2024 enthalten) Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregeln zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens.
Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.