Hinweis
Zum Stichtag 07.02.2023 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Norwegen" folgende Präferenzregelungen:
- Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen
(Ursprungsregeln beinhaltet Protokoll 4 zum o.a. Abkommen)
(Europäischer Wirtschaftsraum) - Regeln zur fakultativen Anwendung durch die Vertragsparteien des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
(Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Protokoll Nr. 4, geändert mit BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 163/2022 vom 29. April 2022 zur Änderung von Protokoll Nr. 4 zum Abkommen über die Ursprungsregeln [2022/1607] enthalten.)
Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des EWR-Abkommens
(Übergangsregeln Europäischer Wirtschaftsraum (EWR))
Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.