Hinweis
Zum Stichtag 25.11.2021 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Moldawien " folgende Präferenzregelungen:
- Republik Moldau (MD)
- Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
- Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. II zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Zoll-Unterausschusses EU – Republik Moldau)
- Republik Moldau (MD) Alternativ
- Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Beschluss Nr. 1/2021 des Zoll-Unterausschusses EU-Republik Moldau enthalten.) Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
- Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. II zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Zoll-Unterausschusses EU – Republik Moldau)
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