Hinweis
Zum Stichtag 18.03.2023 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Färöer" folgende Präferenzregelungen:
- Färöer (FO)
- Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
- Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 3 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des gemischten Ausschusses EU/Dänemark-Färöer)
- Färöer (FO) Alternativ
- Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Beschluss Nr. 1/2021 des Gemischten Ausschusses EG-Dänemark-Färöer vom 23. Juni 2021 enthalten.) Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
- Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 3 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des gemischten Ausschusses EU/Dänemark-Färöer)
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