Hinweis

Zum Stichtag 14.01.2020 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Nauru" folgende Präferenzregelungen:

  • APS-other beneficiary countries (OBC)
    • Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen (Ursprungsregeln beinhaltet in Delegierter Verordnung (EU) 2015/2446 UZK-DA und Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 UZK-IA) (Es gilt immer die aktuelle konsolidierte Fassung.)
    • Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK-IA) (Es gilt immer die aktuelle konsolidierte Fassung.)
    Zurzeit können dem ausgewählten Land keine Begünstigungen im Rahmen des APS gewährt werden, da dieses Land der Kommission die für die Zusammenarbeit der Verwaltungen erforderlichen Informationen noch nicht übermittelt hat.