Hinweis

Zum Stichtag 10.01.2025 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Albanien" folgende Präferenzregelungen:

  • Albanien (AL)
    • Revidiertes Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I des BESCHLUSS Nr. 1/2023 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES DES REGIONALEN ÜBEREINKOMMENS vom 7. Dezember 2023 enthalten.
    • Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Alba-nien andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 4 zu o.a. Abkommen, geändert mit BESCHLUSS Nr. 1/2021 DES STABILI-TÄTS- UND ASSOZIATIONSRATES EU-ALBANIEN vom 23. Juli 2021)
  • Albanien (AL) ALT
    • Regeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen) enthalten. Diese Regeln sind parallel zu den Regeln des Revidierten Europa-Mittelmeer-Abkommens bis 31.12.2025 anwendbar.
    • Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Alba-nien andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 4 zu o.a. Abkommen, geändert mit BESCHLUSS Nr. 1/2021 DES STABILI-TÄTS- UND ASSOZIATIONSRATES EU-ALBANIEN vom 23. Juli 2021)
    Die parallele Anwendung dieser Rechtsgrundlage (=altes Regionales Übereinkommen "C") und dem Revidierten Regionalen Übereinkommen ("R") über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln ist erst nach erfolgter Notifizierung möglich (siehe Matrix).

Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.