Hinweis
Zum Stichtag 10.01.2025 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Albanien" folgende Präferenzregelungen:
- Albanien (AL)
- Revidiertes Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I des BESCHLUSS Nr. 1/2023 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES DES REGIONALEN ÜBEREINKOMMENS vom 7. Dezember 2023 enthalten.
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Alba-nien andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 4 zu o.a. Abkommen, geändert mit BESCHLUSS Nr. 1/2021 DES STABILI-TÄTS- UND ASSOZIATIONSRATES EU-ALBANIEN vom 23. Juli 2021)
- Albanien (AL) ALT
- Regeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen) enthalten. Diese Regeln sind parallel zu den Regeln des Revidierten Europa-Mittelmeer-Abkommens bis 31.12.2025 anwendbar.
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Alba-nien andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 4 zu o.a. Abkommen, geändert mit BESCHLUSS Nr. 1/2021 DES STABILI-TÄTS- UND ASSOZIATIONSRATES EU-ALBANIEN vom 23. Juli 2021)
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