Hinweis

Zum Stichtag 05.02.2025 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Georgien" folgende Präferenzregelungen:

  • Georgien (GE) - C
    • Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (Ursprungsregeln beinhaltet Protokoll Nr. I zum o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Zoll-Unterausschusses EU-Georgien)
    • Regeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen) enthalten. Diese Regeln sind parallel zu den Regeln des Revidierten Europa-Mittelmeer-Abkommens bis 31.12.2025 anwendbar.
  • Georgien (GE) - R
    • Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (Ursprungsregeln beinhaltet Protokoll Nr. I zum o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Zoll-Unterausschusses EU-Georgien)
    • Revidiertes Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I des BESCHLUSS Nr. 1/2023 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES DES REGIONALEN ÜBEREINKOMMENS vom 7. Dezember 2023, geändert mit den Beschlüssen 1/2024 und 2/2024 des gemischten Ausschusses des regionalen Übereinkommens vom 12. Dezember 2024 enthalten.

Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.