Hinweis
Zum Stichtag 03.04.2024 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Serbien" folgende Präferenzregelungen:
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits
(Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 3 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Serbien)
(Serbien (XS)) - Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Beschluss Nr. 1/2021 des Stabilitäts- und Assoziatonsrates EU-Serbien vom 6. Dezember 2021 enthalten)
Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
(Serbien (RUE_A) (RS))
Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.