Länderinformation USA/Vereinigte Staaten von Amerika zum Stichtag 08.07.2026
Präferenzregelung
- Verordnung (EU) 2026/1455 vom 25.06.2026 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika
Art der Regelung
Art der Präferenzgewährung
Einseitige Präferenzgewährung durch die Europäische Union
Präferenznachweise
Für die Einfuhr in die Europäische Union:
– es gilt der Grundsatz der freien Nachweisführung des nichtpräferenziellen Ursprungs und damit kein standardisierter Ursprungsnachweis
– aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass die Ware ihren Ursprung in den USA hat und direkt aus den USA in die EU befördert wurde
- Artikel 6 VO (EU) 2026/ 1455
- Artikel 59a UZK-IA
Gültigkeitsfrist
- Nicht vorgesehen
Bewilligungsbedürftige Vereinfachungen
- Nicht vorgesehen
Registrierter Ausführer/Wiederversender
- Nicht vorgesehen
Ausnahmen vom Präferenznachweis
- Nicht vorgesehen
Nichtmanipulation/Unmittelbare Beförderung
Der Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs muss auch den Nachweis enthalten, dass die Waren direkt aus dem Ursprungsland in die EU befördert wurden oder während ihrer Beförderung durch andere Länder unter zollamtlicher Überwachung verblieben sind und keinen wesentlichen Veränderungen unterzogen wurden. Die Nachweise für eine etwaige zollamtliche Überwachung und die Nichtveränderung sind hinreichend glaubwürdig zu belegen.
- Artikel 59a UZK-IA
Ursprungssystematik
Regeln des nichtpräferenziellen Ursprungs
- Artikel 6 VO (EU) 2026/ 1455
Allgemeine Toleranz
- Nicht vorgesehen
Kumulierung
- Nicht vorgesehen
Territorialitätsprinzip
- Nicht vorgesehen
Ausnahme vom Territorialitätsprinzip
- Nicht vorgesehen
Buchmäßige Trennung
- Nicht vorgesehen
DURCHSCHNITTSWERTKALKULATION
Nicht vorgesehen