Länderinformation Türkei (TR) (sonstige Waren - Zollunion) zum Stichtag 04.02.2019
Präferenzregelung
- Abkommen über die Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei sowie Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei über die Endphase der Zollunion
(Durchführungsvorschriften beinhaltet Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei)
Art der Regelung
Art der Präferenzgewährung
Präferenzregelung auf Gegenseitigkeit
Gültigkeitsfrist
- 4 Monate
- Artikel 8 Beschluss Nr. 1/2006
Bewilligungsbedürftige Vereinfachungen
- Verwendung vorausbehandelter Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. (Ermächtigter Ausführer).
- Artikel 11 Beschluss Nr. 1/2006
Registrierter Ausführer/Wiederversender
- Nicht vorgesehen
Ausnahmen vom Präferenznachweis
- Für Postsendungen einschließlich Postpaketen gilt unabhängig vom Wert die Vermutung, dass sich die Waren im freien Verkehr befinden, es sei denn die Umschließungen oder Begleitpapiere sind mit einem gelben Aufkleber nach dem Muster des Anhangs IV gekennzeichnet.
- Artikel 21 Beschluss Nr. 1/2006
- Glaubhafte mündliche Erklärung der Freiverkehrseigenschaft ausreichend, soweit die Waren, unabhängig von einer Wertgrenze, nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind und von Reisenden aus dem einen Teil der Zollunion in den anderen Teil der Zollunion verbracht werden.
- Artikel 20 Beschluss Nr. 1/2006
Unmittelbare Beförderung/Nichtmanipulation
- Voraussetzung für die Gewährung der vorgesehenen Präferenz ist neben dem ordnungsgemäßen Nachweis der Freiverkehrseigenschaft der Waren der Nachweis der unmittelbaren Beförderung.
- Artikel 6 Beschluss Nr. 1/2006
Ursprungssystematik
- Nicht vorgesehen
Allgemeine Toleranz
- Nicht vorgesehen
Kumulierung
- Nicht vorgesehen
Territorialitätsprinzip
- Nicht vorgesehen
Ausnahme vom Territorialitätsprinzip
- Nicht vorgesehen
Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung (Draw-Back-Verbot)
- Im Rahmen der Freiverkehrspräferenz dürfen Präferenznachweise systembedingt nur für Waren des zollrechtlich freien Verkehrs ausgestellt bzw. ausgefertigt werden.
- Artikel 4 Beschluss Nr. 1/2006
Buchmäßige Trennung
- Nicht vorgesehen
DURCHSCHNITTSWERTKALKULATION
- Nicht anwendbar