Länderinformation San Marino (SM) zum Stichtag 28.11.2022
Präferenzregelung
- Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits
(Beschluss Nr. 4/92 des Kooperationsausschusses EWG-San Marino über bestimmte Methoden der administrativen Zusammenarbeit bei der Durchführung des Abkommens und über das Verfahrens des Weiterversands von Waren in die Republik San Marino)
Art der Regelung
Art der Präferenzgewährung
Präferenzregelung auf Gegenseitigkeit
Gültigkeitsfrist
- Nicht vorgesehen
Bewilligungsbedürftige Vereinfachungen
- Nicht vorgesehen
Registrierter Ausführer/Wiederversender
- Nicht vorgesehen
Ausnahmen vom Präferenznachweis
- Nicht vorgesehen
Unmittelbare Beförderung/Nichtmanipulation
- Nicht vorgesehen
Ursprungssystematik
- Nicht vorgesehen
Allgemeine Toleranz
- Nicht vorgesehen
Kumulierung
- Nicht vorgesehen
Territorialitätsprinzip
- Nicht vorgesehen
Ausnahme vom Territorialitätsprinzip
- Nicht vorgesehen
Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung (Draw-Back-Verbot)
- Im Rahmen der Freiverkehrspräferenz dürfen Präferenznachweise systembedingt nur für Waren des zollrechtlich freien Verkehrs ausgestellt bzw. ausgefertigt werden (Artikel 4 des Abkommens).
Buchmäßige Trennung
- Nicht vorgesehen
DURCHSCHNITTSWERTKALKULATION
- Nicht anwendbar
Sonstiges
- Für Waren der Kapitel 1 bis 97 des Harmonisierten Systems mit Ausnahme der so genannten EGKS-Waren besteht zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino eine Zollunion (Artikel 2 des Abkommens).