Hinweis

Zum Stichtag 17.07.2024 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Nordmazedonien" folgende Präferenzregelungen:

  • Nordmazedonien (MK)
    • Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
    • Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 4 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU – ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien)
  • Nordmazedonien (MK) Alternativ
    • Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Beschluss Nr. 1/2021 des Stabilitäts- und Assoziationsrats EU-Republik Nordmazedonien vom 9. September 2021 enthalten.) Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
    • Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 4 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU – ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien)

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