Hinweis

Zum Stichtag 03.04.2024 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Moldawien " folgende Präferenzregelungen:

  • Republik Moldau (MD)
    • Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
    • Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. II zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Zoll-Unterausschusses EU – Republik Moldau)
  • Republik Moldau (MD) Alternativ
    • Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Beschluss Nr. 1/2021 des Zoll-Unterausschusses EU-Republik Moldau enthalten.) Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
    • Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. II zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Zoll-Unterausschusses EU – Republik Moldau)

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