Hinweis
Zum Stichtag 08.08.2022 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Jordanien" folgende Präferenzregelungen:
- Jordanien (JO)
- Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits (Ursprungsregeln beinhaltet Protokoll Nr. 3 zum o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 15. April 2021)
- Jordanien (JO) Alternativ
- Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Beschluss Nr. 1/2021 DES ASSOZIATIONSRATES EU-JORDANIEN vom 15. April 2021 enthalten.) Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
- Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits (Ursprungsregeln beinhaltet Protokoll Nr. 3 zum o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2021 des Assoziationsrates EU-Jordanien vom 15. April 2021)
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