Hinweis
Zum Stichtag 04.08.2026 besteht zwischen der Europäischen Union und dem Land "Gibraltar" folgende Präferenzregelung:
- Gibraltar
- Abkommen in Bezug auf Gibraltar zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits
Nach Art. 240ff des Abkommens wurde zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich - in Bezug auf Gibraltar - gemäß den Bestimmungen des Teil DREI Titel II Kapitel 2 eine Zollunion errichtet.
Das Abkommen wird ab dem 15. Juli 2026 bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewandt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem o.a. Abkommen