Hinweis
Zum Stichtag 15.01.2022 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Schweiz" folgende Präferenzregelungen:
- Schweiz (CH)
- Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
- Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 3 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 2/2021 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz vom 12. August 2021)
- Schweiz (CH) Alternativ
- Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 3 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 2/2021 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz vom 12. August 2021)
- Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Beschluss Nr. 2/2021 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES EU-SCHWEIZ vom 12. August 2021 enthalten.) Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.