Hinweis
Zum Stichtag 13.03.2025 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Schweiz" folgende Präferenzregelungen:
- Schweiz (CH) - C
- Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 3 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 2/2021 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz vom 12. August 2021)
- Regeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen) enthalten. Diese Regeln sind parallel zu den Regeln des Revidierten Europa-Mittelmeer-Abkommens bis 31.12.2025 anwendbar.
- Schweiz (CH) - R
- Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 3 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 2/2021 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz vom 12. August 2021)
- Revidiertes Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I des BESCHLUSS Nr. 1/2023 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES DES REGIONALEN ÜBEREINKOMMENS vom 7. Dezember 2023, geändert mit den Beschlüssen 1/2024 und 2/2024 des gemischten Ausschusses des regionalen Übereinkommens vom 12. Dezember 2024 enthalten.
Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.