Hinweis
Zum Stichtag 05.09.2024 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Bosnien und Herzegowina" folgende Präferenzregelungen:
- Bosnien und Herzegowina (BA)
- Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 2 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2023 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU – Bosnien und Herzegowina)
- Bosnien und Herzegowina (BA) Alternativ
- Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum BESCHLUSS Nr. 1/2023 DES STABILITÄTS- UND ASSOZIATIONSRATES EU-BOSNIEN UND HERZEGOWINA vom 11. Dezember 2023 enthalten.) Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 2 zu o.a. Abkommen, geändert mit Beschluss Nr. 1/2023 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU – Bosnien und Herzegowina)
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