Hinweis
Zum Stichtag 05.09.2024 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Albanien" folgende Präferenzregelungen:
- Albanien (AL)
- Regionales Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in den Anlagen I und II des Regionalen Übereinkommens enthalten; Anlage II siehe ausgewählte Anlagen)
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 4 zu o.a. Abkommen, geändert mit BESCHLUSS Nr. 1/2021 DES STABILITÄTS- UND ASSOZIATIONSRATES EU-ALBANIEN vom 23. Juli 2021)
- Albanien (AL) Alternativ
- Übergangsregeln zum Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum BESCHLUSS Nr. 1/2021 DES STABILITÄTS- UND ASSOZIATIONSRATES EU-ALBANIEN vom 23. Juli 2021 enthalten.) Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Europa-Mittelmeer-Abkommen (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des Europa-Mittelmeer-Abkommens
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (Hinweis: Ursprungsregeln sind beinhaltet in Protokoll Nr. 4 zu o.a. Abkommen, geändert mit BESCHLUSS Nr. 1/2021 DES STABILITÄTS- UND ASSOZIATIONSRATES EU-ALBANIEN vom 23. Juli 2021)
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