Hinweis

Zum Stichtag 20.04.2021 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Andorra" folgende Präferenzregelungen:

  • Andorra (AD) (Tabakwaren der Pos. 2402 und 2403)
    • Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra (Durchführungsvorschriften beinhaltet VO (EG) Nr. 2302/2001 des Rates vom 15. November 2001)
  • Andorra (AD) (Waren der Kap. 1 bis 24)
    • Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra (Ursprungsregeln beinhaltet Anhang zum Beschluss Nr. 1/2015 des gemischten Ausschusses EU-Andorra)
  • Andorra (AD) (Waren der Kap. 25 bis 97)
    • Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra (Durchführungsvorschriften beinhaltet Beschluss Nr. 1/2003 des Gemischten Ausschusses EG-Andorra über die für das einwandfreie Funktionieren der Zollunion erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften)

Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.