Änderungshistorie Südafrika/SADC
12.11.2018 | Anwendung der Kumulierungsregeln gem. Artikel 4 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und den Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) |
Mit einer Bekanntmachung, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. C 407/8 vom 12.11.2018 teilt die Kommission mit, dass die Kumulierung nach Artikel 4 Absätze 3 und 7 des Protokolls Nr. 1 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-SADC ab dem 1. Oktober 2018 mit den in dieser Bekanntmachung genannten AKP-WPA-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) anwendbar ist. | |
04.02.2018 | Warenverkehr mit den SADC Staaten |
Die Europäische Union und die Republik Mosambik haben den Abschluss der für die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits notifiziert. Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mosambik wird ab dem 4. Februar 2018 vorläufig angewandt. | |
10.10.2016 | Vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und den SADC-WPA-Staaten |
Mit der vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und den SADC-WPA-Staaten, veröffentlicht im Amtsblatt L Nr. 250 vom 16. September 2016 werden die Titel II (Handel) und III (Handelsfragen) des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Südafrika andererseits durch die Regelungen des SADC-Abkommens zum 10.Oktober 2016 ersetzt. |