Änderungshistorie Kosovo (XK)

Änderungshistorie Kosovo (XK)
03.05.2024Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission im Abl. der EU C/2024/3107
Diese Mitteilung enthält im Anhang die Bekanntmachung betreffend elektronische ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED gemäß Absatz 1 Buchstabe d der Empfehlung Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Übereinkommens. Des weiteren wurde das Layout der Tabelle 2 geändert.
Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens
04.03.2024Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PanEuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens
Es wurde eine neue Matrix mit Stand 06.07.2023 veröffentlicht.
C/2024/1623
26.03.2020Matrix zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
Im Amtsblatt der EU Reihe C 418/25 vom 15.03.2021 hat die Europäische Kommission die Matrix über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulie-rung zwischen der Europäischen Union und den teilnehmenden Staaten veröffentlicht
01.04.2016Warenverkehr mit dem Kosovo
Mit Beschluss (EU) 2016/342 des Rates vom 12. Februar 2016, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 71 vom 16. März 2016 wurde das Stabilisierung- und Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits veröffentlicht.
Hiernach sind ab dem 1. April 2016 die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26. Februar 2013, anzuwenden.
21.03.2015Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ZK-DVO)
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2015/428 der Kommission, veröffentlicht in Amtsblatt L Nr. 70 Seite 26 (lfd. Nr. (26)), wurde Artikel 109 ZK-DVO geändert.
Bei Einfuhren aus den begünstigten Ländern und Gebieten, für die autonome Präferenzmaßnahme in Anspruch genommen werden, muss der Präferenznachweis grundsätzlich den Vermerk gem. Art. 109 Absatz 2 ZK-DVO enthalten.
30.12.2011Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (EG) Nr. 1215/2009
Mit dem Amtsblatt (EU) Nr. L 347 vom 30. Dezember 2011, wurde die Verordnung (EU) Nr. 1336/2011 des Rates vom 13. Dezember 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1215/2009 des Rates zur Einführung besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union teilnehmenden oder damit verbundenen Länder und Gebiete veröffentlicht.

Die Geltungsdauer der Verordnung (EG) Nr. 1215/2009 die ursprünglich am 31.12.2010 endete, wurde bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.
weitere Informationen
28.12.2010Änderung des allgemeinen Präferenzsystems
Die Regelungen zum allgemeinen Präferenzsystem der Verordnung (EWG) Nr.2454/93 vom 02. Juli 1993 (Zollkodex-DVO) wurden mit der Verordnung (EU) Nr. 1063/2010 vom 18. November 2010, erschienen im Amtsblatt der EU Nr. L 307 vom 23. November 2010, geändert. Die Änderungen für die autonomen Präferenzen treten zum 01. Januar 2011 in Kraft.
17.12.2009Verordnung (EG) Nr. 1215/ 2009 des Rates
Im Amtsblatt der EU L 328 vom 15.12.2009 wurde die VO (EG) Nr. 1215/ 2009 des Rates veröffentlicht.
Mit der Verordnung werden besonderer Handelsmaßnahmen für die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmenden oder damit verbundenen Länder eingeführt.
weitere Informationen
27.11.2009Anerkennung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 aus dem Kosovo

Die Kommission hat einer vorübergehenden Anerkennung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 zugestimmt, die vom 20. November 2009 bis 01. Juni 2010 ausgestellt wurden und die nicht mit den erforderlichen drucktechnischen Sicherheitsmerkmalen übereinstimmen.
Abweichende Warenverkehrsbescheinigungen, die zwischen dem 22. Juni 2006 und dem 20. November 2009 ausgestellt wurden, können nach dieser Mitteilung nachträglich für eine Präferenzgewährung anerkannt werden.