Änderungshistorie Vietnam
01.01.2024 | Änderung von Anhang II des Protokolls Nr. 1 |
Am 1. Januar 2017 und am 1. Januar 2022 wurden Änderungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) vorgenommen. Die Parteien des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam haben vereinbart, Anhang II des Protokolls Nr. 1 zu ändern, der eine Liste der erforderlichen Be- und Verarbeitungen enthält, um den Änderungen des HS Rechnung zu tragen. Der Beschluss trat am 1. Januar 2024 in Kraft. | |
Amtsblatt der EU Serie L 2024/838 vom 12.03.2024 | |
01.01.2023 | Warenverkehr mit Vietnam |
Aufgrund der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2021/114 DER KOMMISSION vom 25. September 2020 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Armenien und Vietnam, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 36/5 v. 2.2.2021 wurde Vietnam mit Wirkung vom 1.1.2023 aus Anhang II gestrichen. | |
weitere Informationen | |
01.08.2020 | Inkrafttreten des Freihandelsabkommen zwischen der Sozialistischen Republik Vietnam |
Im Amtsblatt der EU Nr. L 186 vom 12. Juni 2020 wurde das Freihandelsabkommen zwi-schen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam veröffentlicht. Das Abkommen tritt am 1. August 2020 in Kraft. Die Ursprungsregeln sind in Protokoll Nr. 1 zum genannten Abkommen dargestellt. | |
01.08.2020 | Informationen zu in Vietnam ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 |
Die Europäische Kommission hat den vietnamesischen Behörden eine Übergangsfrist hinsichtlich der Verwendung von nicht konformen, in Vietnam ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 gewährt. Diese Übergangsfrist gilt für Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 mit einem guillochierten Überdruck in Blau mit einer Seriennummer von AA000001 bis AA100000 bis zur Verfügbarkeit konformer Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 der AB-Serie bis zum 31. Dezember 2020. Diese können in der EU ausnahmsweise als gültiger Präferenznachweis anerkannt werden, sofern keine anderen Gründe dagegenstehen. Nicht konforme Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, die nach dem 31. Dezember 2020 ausgestellt werden, werden aus technischen Gründen abgelehnt. |