Änderungshistorie Ukraine (UA)
03.05.2024 | Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission im Abl. der EU C/2024/3107 |
Diese Mitteilung enthält im Anhang die Bekanntmachung betreffend elektronische ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED gemäß Absatz 1 Buchstabe d der Empfehlung Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Übereinkommens. Des weiteren wurde das Layout der Tabelle 2 geändert. | |
Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens | |
04.03.2024 | Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PanEuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens |
Es wurde eine neue Matrix mit Stand 06.07.2023 veröffentlicht. | |
C/2024/1623 | |
26.03.2020 | Matrix zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln |
Im Amtsblatt der EU Reihe C 418/25 vom 15.03.2021 hat die Europäische Kommission die Matrix über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulie-rung zwischen der Europäischen Union und den teilnehmenden Staaten veröffentlicht | |
23.01.2019 | Anwendbarkeit des Regionalen Übereinkommens mit der Ukraine |
Mit Beschluss Nr. 1/2018 des Zoll-Unterausschusses EU-Ukraine vom 21. November 2018, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 20/40 vom 23. Januar 2019, wurde das Protokoll Nr. I des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Land Ukraine durch ein neues Protokoll Nr. I ersetzt. Hiernach sind ab dem 01. Januar 2019 die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26. Februar 2013, anzuwenden. | |
01.01.2018 | Streichung des Landes Ukraine aus der Liste der begünstigten Länder des Allgemeinen Präferenzschemas (APS) |
Mit der im ABl. (EU) Nr. L 34/7 vom 09. Februar 2017 veröffentlichten Delegierten Verordnung (EU) 2017/217 der Kommission, wurde Das Land Ukraine von der Liste der begünstigten Länder des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen der Gemeinschaft gestrichen. | |
01.01.2016 | Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits |
Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 161 wurde am 29.05.2014. das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits veröffentlicht. Das Assoziierungsabkommen wird ab dem 01. Januar 2016 vorläufig angewendet. | |
21.03.2015 | Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission (ZK-DVO) |
Mit Durchführungsverordnung (EU) 2015/428 der Kommission, veröffentlicht in Amtsblatt L Nr. 70 Seite 26 (lfd. Nr. (26)), wurde Artikel 109 ZK-DVO geändert. Bei Einfuhren aus den begünstigten Ländern und Gebieten, für die autonome Präferenzmaßnahme in Anspruch genommen werden, muss der Präferenznachweis grundsätzlich den Vermerk gem. Art. 109 Absatz 2 ZK-DVO enthalten. | |
31.10.2014 | Verlängerung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 374/2014 |
Mit Verordnung (EU) Nr. 1150/2014 des Parlaments und des Rates vom 29. Oktober 2014, veröffentlicht im Amtsblatt EU Nr. L 313 vom 31. Oktober 2014, wird die Geltungsdauer der Verordnung (EU) Nr. 374/2014 bis 31. Dezember 2015 verlängert. | |
23.04.2014 | Einführung autonomer Handelspräferenzen für Einfuhren aus der Ukraine |
Mit der im ABl. (EU) Nr. L 118 vom 22. April 2014 veröffentlichten Verordnung (EU) Nr. 374/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Senkung oder Abschaffung von Zöllen auf Waren mit Ursprung in der Ukraine wurden die autonomen Handelspräferenzen für die Ukraine eingeführt. Diese Verordnung gilt ab dem 23. April 2014. |