Änderungshistorie Ukraine/Übergangsregeln Ukraine (UA)

Änderungshistorie Ukraine/Übergangsregeln Ukraine (UA)
01.12.2023Anwendung von alternativ geltenden Ursprungsregeln ab 1.12.2023
Veröffentlichung des BESCHLUSS Nr. 1/2023 DES ZOLL-UNTERAUSSCHUSSES EU-UKRAINE vom 16. November 2023 zur Änderung des Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits durch die Ersetzung des Protokolls I über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen.

Seit dem 1.12.2023 finden alternativ geltende Ursprungsregeln Anwendung.
Amtsblatt der EU Serie L 2024/401