Änderungshistorie Türkei (TR) - (sonstige Waren - Zollunion)
01.07.2025 | Veröffentlichung des Beschluss Nr. 1/2025 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EU-Türkei vom 24. April 2025 über die Verwendung elektronisch ausgestellter A.TR-Warenverkehrsbescheinigungen [2025/1239] |
Im Amtsblatt der EU Reihe L 2025/1239 vom 1.7.2025 wurde der Beschluss Nr. 1/2025 DES AUSSCHUSSES FÜR ZUSAMMENARBEIT IM ZOLLWESEN EU-TÜRKEI vom 24. April 2025 über die Verwendung elektronisch ausgestellter A.TR-Warenverkehrsbescheinigungen [2025/1239] veröffentlicht. Die Regelungen des Beschlusses wurden auf Empfehlung der Kommission bereits vorab angewendet. | |
Beschluss Nr. 1/2025 | |
05.07.2024 | Anerkennung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen A.TR |
Die EU-Kommission veröffentlichte am 05.07.2024 eine Information note "A.TR movement certificates issued electronically bearing a QR code" auf Ihrer Website. | |
Information Note der EU-Kommission vom 05.07.2024 | |
04.03.2024 | Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PanEuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens |
Es wurde eine neue Matrix mit Stand 06.07.2023 veröffentlicht. | |
C/2024/1623 | |
26.03.2020 | Matrix zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln |
Im Amtsblatt der EU Reihe C 418/25 vom 15.03.2021 hat die Europäische Kommission die Matrix über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulie-rung zwischen der Europäischen Union und den teilnehmenden Staaten veröffentlicht | |
15.08.2006 | In-Kraft-Treten des Beschlusses Nr. 1/2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei |
Mit Wirkung vom 27. Juli 2006 ist der Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen Europäische Gemeinschaft-Türkei in Kraft getreten. Er löst damit die Beschlüsse Nr. 1/1999, Nr. 1/2000 sowie Nr. 1/2001 ab. |