Änderungshistorie Singapur
01.01.2023 | Warenverkehr mit Singapur |
Der Zollausschuss des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur hat am 20. Dezember 2022 den Beschluss Nr. 1/2022 zur Änderung des Ursprungsprotokolls zu diesem Freihandelsabkommen angenommen. Für EU-Ausführer wird das System der "ermächtigten Ausführer" durch das System der "registrierten Ausführer" ersetzt. Dies bedeutet, dass Einführer in Singapur ab dem 1. Januar 2023 die Zollpräferenz mit Hilfe von Erklärungen zum Ursprung beantragen müssen, die von in der EU registrierten Ausführern unter Angabe ihrer REX-Nummer ausgefertigt wurden. Um den Übergang zu erleichtern, sieht der Beschluss einen Übergangszeitraum vor, durch den sichergestellt wird, dass die Zollbehörden Singapurs Ursprungserklärungen, die von in der EU ermächtigten Ausführern ausgefertigt wurden, weiterhin bis zum 31. März 2023 akzeptieren. | |
21.11.2019 | Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur |
Im Amtsblatt der EU Nr. L 294 vom 14.11.2019 wurde das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur veröffentlicht. Das Abkommen tritt am 21. November 2019 in Kraft. |