Änderungshistorie Besetzte palästinensische Gebiete/Westjordanland u. Gazastreifen (PS) - C

Änderungshistorie Besetzte palästinensische Gebiete/Westjordanland u. Gazastreifen (PS) - C
12.01.2026Übersicht Kumulierungsmöglichkeiten im Pan-Euro-Med-Raum ("Matrix")
Die Kumulierungsmöglichkeiten im Pan-Euro-Med-Raum ("Matrix") werden regelmäßig im Amtsblatt C in einer Mitteilung der Kommission bekannt gegeben. Die Veröffentlichung der Matrix, gültig ab 1.1.2026 im Amtsblatt steht noch aus. Ein Vorabdruck würde auf der Webseite der EUK unter "Latest News" veröffentlicht.
Vorabdruck der Veröffentlichung im Amtsblatt über die Kumulierungsmöglichkeiten im Pan-Euro-Med-Raum ("Matrix") auf der Webseite der EU Kommission
01.01.2026Ende des Übergangszeitraums im PEM-Raum; Anwendung des revidierten Regionalen Übereinkommens
Das revidierte Regionale Übereinkommen (RÜ) trat am 01.01.2025 in Kraft. Am 31.12.2025 endet der Übergangszeitraum, in welchem das alte RÜ (oder das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll) noch parallel zum revidierten RÜ angewendet werden kann.

Da die notwendige Aktualisierung der bilateralen Beschlüsse und die Ratifizierung des revidierten RÜ auch nach Ablauf des Übergangszeitraums zum 31.12.2025 nicht im gesamten PEM-Raum erfolgt sein wird, ergibt sich ab dem 01.01.2026 folgende Situation:

Es gibt im PEM-Raum zwischen den Vertragsparteien jeweils nur noch ein anwendbares Abkommen für die Ursprungsregeln. Dieses ist entweder das revidierte RÜ oder das alte RÜ (bzw. das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll).

Weitere Informationen finden Sie in der Fachmeldung vom 16.12.2025
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17.09.2025Warenverkehr mit den Teilnehmern der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone
Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über
Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen
Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens vom 17.09.2025
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03.05.2024Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission im Abl. der EU C/2024/3107
Diese Mitteilung enthält im Anhang die Bekanntmachung betreffend elektronische ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED gemäß Absatz 1 Buchstabe d der Empfehlung Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Übereinkommens. Des weiteren wurde das Layout der Tabelle 2 geändert.
Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens
04.03.2024Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PanEuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens
Es wurde eine neue Matrix mit Stand 06.07.2023 veröffentlicht.
C/2024/1623
26.03.2020Matrix zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
Im Amtsblatt der EU Reihe C 418/25 vom 15.03.2021 hat die Europäische Kommission die Matrix über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulie-rung zwischen der Europäischen Union und den teilnehmenden Staaten veröffentlicht
01.03.2016Warenverkehr mit dem Westjordanland und den Gaza-Streifen
Mit Beschluss Nr. 1/2016 des gemischten Ausschusses EU-PLO vom 18. Februar 2016, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 205/24 vom 30. Juli 2016, wurden die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. 3 des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) andererseits durch ein neues Protokoll Nr. 3 ersetzt.
Hiernach sind seit dem 1. März 2016 die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26. Februar 2013, anzuwenden.
17.11.2009Beschluß 1/ 2009 des Gemischten Ausschusses EG-PLO
Im ABL. (EU) Nr. L 298 vom 13. November 2009 wurde der Beschluss Nr. 1/2009 des Gemischten Ausschusses EG-PLO vom 24. Juni 2009 zur Änderung des Protokolls Nr. 3 des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (2009/823/EG) veröffentlicht. Die Ursprungsregeln enthält Protokoll Nr. 3.
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