Änderungshistorie St. Pierre und Miquelon/ÜLG

Änderungshistorie St. Pierre und Miquelon/ÜLG
01.01.2021Veröffentlichung des Beschlusses (EU) 2021/1764 des Rates vom 5. Oktober 2021
BESCHLUSS (EU) 2021/1764 DES RATES
vom 5. Oktober 2021
über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union einschließlich der Beziehungen zwischen der Europäischen Union einerseits und Grönland und dem Königreich Dänemark andererseits (Übersee-Assoziationsbeschluss einschließlich Grönlands)
ersetzt
den Beschluss 2013/755/EU des Rates(2)(im Folgenden „Übersee-Assoziationsbeschluss“)
ab 1.1.2021
Ursprungsregeln enthalten in Anhang II
BESCHLUSS (EU) 2021/1764 DES RATES
01.01.2020Veröffentlichung des Beschlusses (EU) 2019/2196 v. 19.12.2019 des Rates 19. Dezember 2019
Mit Beschluss (EU) 2019/2196 des Rates über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union, geändert mit Berichtigung, veröffentlicht in Amtsblatt (EU) L 45/2020), wurde der Beschluss 2013/755/EU des Rates ersetzt und findet ab 01.01.2020 Anwendung. Ursprungsregeln beinhaltet Anhang VI Beschluss (EU) 2019/2196.
30.11.2016Veröffentlichung des Beschlusses (EU) 2016/2093 Der Kommission vom 29. November 2016
Abweichend vom System der registrierten Ausführer können die überseeischen Länder und Gebiete die Artikel 21 bis 35 sowie die Artikel 54, 55 und 56 des Anhangs VI des Beschlusses 2013/755/EU bis zum 31. Dezember 2019 anwenden.
25.11.2013Veröffentlichung des Beschlusses 2013/755/EU Des Rates vom 25. November 2013
Mit Beschluss 2013/755/EU Des Rates über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union („Übersee-Assoziationsbeschluss“) wurde der Beschluss 2001/822/EG des Rates, der bis zum 31. Dezember 2013 gilt, ersetzt und findet ab 01.01.2014 Anwendung. Ursprungsregeln beinhaltet Anhang VI Beschluss 2013/755/EU.
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24.02.2011Abweichungen von den Ursprungsregeln für Fischereierzeugnisse
Mit der im ABl. (EU) Nr. L 49 vom 24. Februar 2011 veröffentlichten Beschluss der Kommission über eine Ausnahme von den Ursprungsregeln im Beschluss 2001/822/EG wurde Saint-Pierre und Miquelon eine Abweichung von den in Anhang III des Überseeassoziations-Beschlusses festgelegten Ursprungsregeln für bestimmte Fischereierzeugnisse gewährt.
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21.03.2007Abweichungen von den Ursprungsregeln für Fischereierzeugnisse
Mit der im ABl. (EU) Nr. L 76 vom 16.03.2007 veröffentlichten Entscheidung der Kommission 2007/167/EG vom 15. März 2007 wurde Saint-Pierre und Miquelon eine Abweichung von den in Anhang III des Überseeassoziations-Beschlusses festgelegten Ursprungsregeln für bestimmte Fischereierzeugnisse gewährt.
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