Änderungshistorie Namibia/SADC
12.11.2018 | Anwendung der Kumulierungsregeln gem. Artikel 4 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union (EU) und den Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) |
Mit einer Bekanntmachung, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. C 407/8 vom 12.11.2018 teilt die Kommission mit, dass die Kumulierung nach Artikel 4 Absätze 3 und 7 des Protokolls Nr. 1 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-SADC ab dem 1. Oktober 2018 mit den in dieser Bekanntmachung genannten AKP-WPA-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) anwendbar ist. | |
04.02.2018 | Warenverkehr mit den SADC Staaten |
Die Europäische Union und die Republik Mosambik haben den Abschluss der für die vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits notifiziert. Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mosambik wird ab dem 4. Februar 2018 vorläufig angewandt. | |
10.10.2016 | Vorläufige Anwendung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und den SADC-WPA-Staaten |
Das im Amtsblatt (EU) Nr. L 250/3 vom 16. September 2016 veröffentlichte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits wird gemäß der im Amtsblatt (EU) Nr. L 274 vom 11. Oktober 2016 veröffentlichten Mitteilung ab dem 10. Oktober 2016 vorläufig angewendet |