Änderungshistorie Nordmazedonien (MK)
03.05.2024 | Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission im Abl. der EU C/2024/3107 |
Diese Mitteilung enthält im Anhang die Bekanntmachung betreffend elektronische ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED gemäß Absatz 1 Buchstabe d der Empfehlung Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Übereinkommens. Des weiteren wurde das Layout der Tabelle 2 geändert. | |
Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens | |
26.03.2020 | Matrix zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln |
Im Amtsblatt der EU Reihe C 418/25 vom 15.03.2021 hat die Europäische Kommission die Matrix über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulie-rung zwischen der Europäischen Union und den teilnehmenden Staaten veröffentlicht | |
28.10.2016 | Anwendbarkeit des Regionalen Übereinkommens mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien |
Mit Beschluss Nr. 1/2016 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU – ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien vom 20. Januar 2016, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 293/58 vom 28. Oktober 2016, wurde das Protokoll Nr. 4 des Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien durch ein neues Protokoll Nr. 4 ersetzt. Hiernach sind ab dem 1. Mai 2015 die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26. Februar 2013, anzuwenden. | |
13.06.2008 | Vorläufige Anwendung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien |
Mit ABl. (EU) Nr. L 099 vom 10. April 2008 wurde das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union veröffentlicht. Gemäß eines im ABl. (EU) Nr. L 155 vom 13. Juni 2008 veröffentlichten Beschlusses des Rates und der Kommission vom 14. Mai 2008 wird dieses Protokoll mit Wirkung vom 01. Januar 2007 bis zu seinem Inkrafttreten vorläufig angewendet. | |
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