Änderungshistorie Moldawien /Republik Moldau (MD)
03.05.2024 | Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission im Abl. der EU C/2024/3107 |
Diese Mitteilung enthält im Anhang die Bekanntmachung betreffend elektronische ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED gemäß Absatz 1 Buchstabe d der Empfehlung Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Übereinkommens. Des weiteren wurde das Layout der Tabelle 2 geändert. | |
Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens | |
04.03.2024 | Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PanEuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens |
Es wurde eine neue Matrix mit Stand 06.07.2023 veröffentlicht. | |
C/2024/1623 | |
27.01.2017 | Anwendbarkeit des Regionalen Übereinkommens mit der Republik Moldau |
Mit Beschluss Nr. 1/2016 des Zoll-Unterausschusses EU – Republik Moldau vom 6. Oktober 2016, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 39/45 vom 16. Februar 2017, wurde das Protokoll Nr. II des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits durch ein neues Protokoll Nr. II ersetzt. Hiernach sind ab dem 1. Dezember 2016 die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26. Februar 2013, anzuwenden. | |
01.09.2014 | Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits |
Im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 260 wurde am 30.08.2014. das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits veröffentlicht. Das Assoziierungsabkommen wird ab dem 01. September 2014 vorläufig angewendet. | |
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