Hinweis

Zum Stichtag 06.08.2022 bestehen zwischen der Europäischen Union und dem Land "Liechtenstein" folgende Präferenzregelungen:

  • Europäischer Wirtschaftsraum
    • Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten sowie der Republik Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen (Ursprungsregeln beinhaltet Protokoll 4 zum o.a. Abkommen)
  • Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) Alternativ
    • Regeln zur fakultativen Anwendung durch die Vertragsparteien des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (Hinweis: Ursprungsregeln sind in Anlage A zum Protokoll Nr. 4, geändert mit BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 163/2022 vom 29. April 2022 zur Änderung von Protokoll Nr. 4 zum Abkommen über die Ursprungsregeln [2022/1607] enthalten.) Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung der Übergangsregelungen zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (Anlage A) ist optional und die Regeln gelten alternativ zu den Regeln des EWR-Abkommens

Bitte wählen Sie die gewünschte Regelung aus.