Änderungshistorie Großbritannien/Vereinigtes Königreich
22.12.2023 | Der Partnerschaftsrat Europäische Union - Vereinigtes Königreich hat am 21. Dezember 2023 einen Beschluss zur Verlängerung der geltenden Ursprungsregeln für Elektrofahrzeuge und Batterien um drei Jahre - bis zum 31. Dezember 2026 - angenommen. Der Beschluss trat am 21. Dezember 2023 in Kraft. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Verlängerung. Ab dem 1. Januar 2027 gelten die in Anhang 3 des Handels- und Kooperationsabkommens aufgeführten erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge. |
Amtsblatt (EU) L/2023/2891 | |
01.05.2021 | ABKOMMEN ÜBER HANDEL UND ZUSAMMENARBEIT zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits |
Im Amtsblatt der EU Nr. L 149 vom 30. April 2021 wurde das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich und Nordirland veröffentlicht. Das Abkommen ist ab dem 1. Mair 2021 anwendbar und ersetzt das Handels- und Kooperationsabkommen. Die Ursprungsregeln ergeben sich aus Teil Zwei, Teilbereich Eins, Titel I, Kapitel 2 des genannten Abkommens. | |
01.01.2021 | Veröffentlichung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich und Nordirland |
Im Amtsblatt der EU Nr. L 444 vom 31. Dezember 2020 wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich und Nordirland veröffentlicht. Das Abkommen ist ab dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar. Die Ursprungsregeln ergeben sich aus Teil Zwei, Teilbereich Eins, Titel I, Kapitel 2 des genannten Abkommens. |