Änderungshistorie Algerien (DZ) - C
| 01.01.2026 | Ende des Übergangszeitraums im PEM-Raum; Anwendung des revidierten Regionalen Übereinkommens |
| Das revidierte Regionale Übereinkommen (RÜ) trat am 01.01.2025 in Kraft. Am 31.12.2025 endet der Übergangszeitraum, in welchem das alte RÜ (oder das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll) noch parallel zum revidierten RÜ angewendet werden kann. Da die notwendige Aktualisierung der bilateralen Beschlüsse und die Ratifizierung des revidierten RÜ auch nach Ablauf des Übergangszeitraums zum 31.12.2025 nicht im gesamten PEM-Raum erfolgt sein wird, ergibt sich ab dem 01.01.2026 folgende Situation: Es gibt im PEM-Raum zwischen den Vertragsparteien jeweils nur noch ein anwendbares Abkommen für die Ursprungsregeln. Dieses ist entweder das revidierte RÜ oder das alte RÜ (bzw. das alte dem RÜ vorausgehende Protokoll). Weitere Informationen finden Sie in der Fachmeldung vom 16.12.2025 | |
| weitere Informationen | |
| 17.09.2025 | Warenverkehr mit den Teilnehmern der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone |
| Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens vom 17.09.2025 | |
| weitere Informationen | |
| 03.05.2024 | Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission im Abl. der EU C/2024/3107 |
| Diese Mitteilung enthält im Anhang die Bekanntmachung betreffend elektronische ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED gemäß Absatz 1 Buchstabe d der Empfehlung Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Übereinkommens. Des weiteren wurde das Layout der Tabelle 2 geändert. | |
| Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens | |
| 04.03.2024 | Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PanEuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens |
| Es wurde eine neue Matrix mit Stand 06.07.2023 veröffentlicht. | |
| C/2024/1623 | |
| 26.03.2020 | Matrix zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln |
| Im Amtsblatt der EU Reihe C 418/25 vom 15.03.2021 hat die Europäische Kommission die Matrix über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulie-rung zwischen der Europäischen Union und den teilnehmenden Staaten veröffentlicht | |
| 15.11.2007 | Änderung des Protokolls Nr. 6; Einbeziehung Algeriens in das System der PAN-EURO-MED Kumulierung |
| Mit dem im ABl. (EU) Nr. L 297 vom 15. November 2007 veröffentlichten Beschluss Nr. 2/2007 vom 16. Oktober 2007 ist das Protokoll Nr. 6 (Ursprungsprotokoll) zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits geändert worden. Der Beschluss gilt seit dem 01. November 2007. | |
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| 14.05.2007 | Warenverkehr mit Algerien (Änderungsprotokoll anlässlich der EU-Erweiterung 2004) |
| Im ABl. (EU) Nr. L 118 vom 08. Mai 2007 wurde ein Protokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits zur Berücksichtigung der Erweiterung der Europäischen Union zum 01. Mai 2004 veröffentlicht. Änderungen ergaben sich lediglich bezüglich der Artikel 19 Absatz 4 und Artikel 20 Absatz 2 des Protokolls Nr. 6, sowie der Sprachfassungen der Ursprungserklärungen des Anhangs IV des gleichen Protokolls. | |
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