Änderungshistorie Schweiz (CH)
03.05.2024 | Veröffentlichung der Mitteilung der Kommission im Abl. der EU C/2024/3107 |
Diese Mitteilung enthält im Anhang die Bekanntmachung betreffend elektronische ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED gemäß Absatz 1 Buchstabe d der Empfehlung Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Übereinkommens. Des weiteren wurde das Layout der Tabelle 2 geändert. | |
Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens | |
04.03.2024 | Mitteilung der Kommission über die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PanEuropa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung zwischen den Vertragsparteien dieses Übereinkommens |
Es wurde eine neue Matrix mit Stand 06.07.2023 veröffentlicht. | |
C/2024/1623 | |
26.03.2020 | Matrix zur Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln |
Im Amtsblatt der EU Reihe C 418/25 vom 15.03.2021 hat die Europäische Kommission die Matrix über den Beginn der Anwendung des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulie-rung zwischen der Europäischen Union und den teilnehmenden Staaten veröffentlicht | |
01.02.2016 | Anwendbarkeit des Regionalen Übereinkommens mit der Schweiz |
Mit Beschluss Nr. 2/2016 des gemischten Ausschusses EU-Schweiz vom 03.Dezember 2015, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 23 vom 29.Januar 2016, wurde das Protokoll Nr. 3 des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft durch ein neues Protokoll Nr. 3 ersetzt. Hiernach sind ab dem 01.Februar 2016 die Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26.Februar 2013, anzuwenden. Mit einer Berichtigung, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) L 33 vom 10. Februar 2016 wurde der Beschluss 2/2016 in Beschluss 2/2015 geändert. | |
24.09.2009 | Beschluss Nr.2/2009 des Gemischten Ausschusses EG-Schweiz |
Im Amtsblatt L 252 v 24.09.2009 wurde der Beschluss Nr. 2/2009 des gemischten Ausschusses EG-Schweiz zur Änderung des Protokolls Nr. 3 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft veröffentlicht. Es ergaben sich dabei Änderungen in den Artikeln 3 und 4 des Protokoll Nr. 3 und der Anhang II zu Protokoll Nr. 3 (Verarbeitungsliste) wurde dem Stand des Harmonisierten Systems 2007 angeglichen. Protokoll Nr. 3 in seiner geänderten Fassung gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2007. |