Änderungshistorie Bosnien und Herzegowina/Übergangsregeln Bosnien und Herzegowina (BA)

Änderungshistorie Bosnien und Herzegowina/Übergangsregeln Bosnien und Herzegowina (BA)
11.12.2023Anwendung von alternativ geltenden Ursprungsregeln ab 11.12.2023
Veröffentlichung des BESCHLUSS Nr. 1/2023DES STABILITÄTS- UND ASSOZIATIONSRATES EU-BOSNIEN UND HERZEGOWINA vom 11. Dezember 2023 über die Änderung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits durch das Ersetzen des Protokolls 2 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

Seit dem 11.12.2023 finden alternativ geltende Ursprungsregeln Anwendung.
Amtsblatt der EU Serie L 2024/245 vom 18.01.2024