Mit Beschluss Nr. 1/2015 des gemischten Ausschusses EU - Andorra vom 11. Dezember 2015, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 344 vom 30. Dezember 2015, wurde der Anhang des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über die Bestimmung des Begriffs "Waren mit Ursprung in …" oder "Ursprungswaren" und über die Maßnahmen der Zusammenarbeit der Verwaltungen über die Regelung für die nicht unter die Zollunion fallenden Waren durch einen neuen Anhang ersetzt. |