Änderungshistorie Ukraine/Übergangsregeln Ukraine (UA)
01.12.2023 | Anwendung von alternativ geltenden Ursprungsregeln ab 1.12.2023 |
Veröffentlichung des BESCHLUSS Nr. 1/2023 DES ZOLL-UNTERAUSSCHUSSES EU-UKRAINE vom 16. November 2023 zur Änderung des Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits durch die Ersetzung des Protokolls I über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen. Seit dem 1.12.2023 finden alternativ geltende Ursprungsregeln Anwendung. | |
Amtsblatt der EU Serie L 2024/401 |