Ausgewählte Anlagen Mexiko/MX zum Stichtag 01.10.2024

Anlage V Mexiko (MX)/MX zum Stichtag 01.10.2024

FRIST FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER ANGABEN FÜR DIE NACHTRÄGLICHE AUSSTELLUNG EINER WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1 UND DIE VORLAGE DER ERKLÄRUNG AUF DER RECHNUNG (NACH ARTIKEL 17 ABSATZ 3 UND ARTIKEL 20 ABSATZ 6 DES ANHANGS III)




1. Für die Europäische Gemeinschaft: zwei Jahre;


2. für Mexiko: ein Jahr.