Ausgewählte Anlagen Komoren/ESA zum Stichtag 15.01.2022
Anhang IX des Protokolls 1 ESA-Staaten /ESA zum Stichtag 15.01.2022
„Überseeische Länder und Gebiete“ im Sinne dieses Protokolls sind die im Vierten Teil des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft genannten nachstehend aufgeführten Länder und Gebiete:
(Diese Liste lässt den Status dieser Länder und Gebiete und seine Entwicklung unberührt.)
- Überseeische Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen zum Königreich Dänemark unterhalten:
- Grönland.
- Überseeische Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen zur Französischen Republik unterhalten:
- Neukaledonien und Nebengebiete,
- Französisch-Polynesien,
- Französische Süd- und Antarktisgebiete,
- Wallis und Futuna.
- Mayotte,
- St. Pierre und Miquelon.
- Saint-Barthélemy
- Überseeische Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen zum Königreich der Niederlande unterhalten:
- Aruba,
- Bonaire,
- Curaçao,
- Saba,
- St. Eustatius
- Sint Maarten.
- Überseeische Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland unterhalten:
- Anguilla,
- Kaimaninseln,
- Falklandinseln
- Südgeorgien und südliche Sandwichinseln,
- Montserrat,
- Pitcairn,
- St. Helena und Nebengebiete,
- Britisches Antarktis-Territorium,
- Britisches Territorium im Indischen Ozean,
- Turks- und Caicosinseln,
- Britische Jungferninseln.
- Bermuda.