Ausgewählte Anlagen Komoren/ESA zum Stichtag 15.01.2022

Anhang IX des Protokolls 1 ESA-Staaten /ESA zum Stichtag 15.01.2022

„Überseeische Länder und Gebiete“ im Sinne dieses Protokolls sind die im Vierten Teil des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft genannten nachstehend aufgeführten Länder und Gebiete:

(Diese Liste lässt den Status dieser Länder und Gebiete und seine Entwicklung unberührt.)

  1. Überseeische Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen zum Königreich Dänemark unterhalten:
    • Grönland.
  2. Überseeische Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen zur Französischen Republik unterhalten:
    • Neukaledonien und Nebengebiete,
    • Französisch-Polynesien,
    • Französische Süd- und Antarktisgebiete,
    • Wallis und Futuna.
    • Mayotte,
    • St. Pierre und Miquelon.
    • Saint-Barthélemy
  3. Überseeische Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen zum Königreich der Niederlande unterhalten:
    • Aruba,
    • Bonaire,
    • Curaçao,
    • Saba,
    • St. Eustatius
    • Sint Maarten.
  4. Überseeische Länder und Gebiete, die besondere Beziehungen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland unterhalten:
    • Anguilla,
    • Kaimaninseln,
    • Falklandinseln
    • Südgeorgien und südliche Sandwichinseln,
    • Montserrat,
    • Pitcairn,
    • St. Helena und Nebengebiete,
    • Britisches Antarktis-Territorium,
    • Britisches Territorium im Indischen Ozean,
    • Turks- und Caicosinseln,
    • Britische Jungferninseln.
    • Bermuda.