Ausgewählte Anlagen Komoren/ESA zum Stichtag 15.01.2022
Anhang VIII ESA-Staaten /ESA zum Stichtag 15.01.2022
BENACHBARTE ENTWICKLUNGSLÄNDER
Für die Anwendung des Artikels 5 des Protokolls 1 gilt die folgende Begriffsbestimmung:
Der Ausdruck „benachbartes Entwicklungsland, das zu einem zusammenhängenden geografischen Gebiet gehört“ bezieht sich auf folgende Länderliste:
Afrika: Ägypten, Algerien, Libyen, Marokko, Tunesien;
Asien: MaledivenDE