Ausgewählte Anlagen Komoren/ESA zum Stichtag 15.01.2022

Anhang VIII ESA-Staaten /ESA zum Stichtag 15.01.2022

BENACHBARTE ENTWICKLUNGSLÄNDER


Für die Anwendung des Artikels 5 des Protokolls 1 gilt die folgende Begriffsbestimmung:


Der Ausdruck „benachbartes Entwicklungsland, das zu einem zusammenhängenden geografischen Gebiet gehört“ bezieht sich auf folgende Länderliste:


Afrika: Ägypten, Algerien, Libyen, Marokko, Tunesien;


Asien: MaledivenDE