Ausgewählte Anlagen Singapur/SG zum Stichtag 25.01.2023

Anhang B(a) Singapur/SG zum Stichtag 25.01.2023

Artikel

Gemeinsame Bestimmungen

  1. Für die nachstehenden Erzeugnisse können anstelle der in Anhang B aufgeführten Regeln auch die folgenden Regeln für die Erzeugnisse mit Ursprung in Singapur gelten; dabei gilt jedoch ein jährliches Kontingent.
  2. Eine nach den Regeln dieses Anhangs ausgestellte Ursprungserklärung enthält den folgenden Wortlaut auf Englisch: "Derogation – Annex B(a) of Protocol Concerning the definition of the concept of 'originating products' and methods of administrative cooperation of the EU-Singapore FTA".
  3. In der Union werden die in diesem Anhang genannten Mengen von der Europäischen Kommission verwaltet, die im Einklang mit dem geltenden Recht der Union alle Verwaltungsakte beschließt, die ihr für deren effiziente Verwaltung ratsam erscheinen.
  4. Die Kontingente in der nachstehenden Tabelle werden von der Europäischen Kommission nach dem sogenannten Windhund-Verfahren verwaltet. Für die Berechnung der von Singapur entsprechen diesen Ausnahmeregelungen in die Union ausgeführten Mengen sind die Einfuhren in die Union maßgeblich.
HS-PositionWarenbezeichnung(1)Ursprungsverleihende BehandlungJährliches Kontingent für Ausfuhren aus Singapur in die Union in Tonnen
ex 1601 00getrocknete Würstchen aus Hühner- und Schweinefleisch und frischer LeberHerstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis500
ex 1602 32
ex 1602 41
ex 1602 49
ex 1602 50
Dosenfleisch oder Fleischkloß vom Schwein (mit einem Gehalt an Schweinefleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen vom Schwein von mehr als 40 GHT), Dosenfleisch oder Fleischkloß vom Huhn (mit einem Gehalt an Hühnerfleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen vom Huhn von mehr als 20 GHT), Dosenfleisch oder Fleischkloß vom Rind (mit einem Gehalt an Rindfleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen vom Rind von mehr als 20 GHT)
ex 1603 00HühnerbrühenkonzentratHerstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis
ex 1604 20Fischklößchen und Fischfrikadellen aus Fischfleisch ausgenommen Thunfisch und Makrele, Stärke, Salz, Zucker und WürzmischungHerstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis400
ex 1604 20Fischklößchen und Fischfrikadellen aus Fischfleisch ausgenommen Thunfisch und Makrele, Stärke, Salz, Zucker und Würzmischung
ex 1604 16pikante, knusprige Anchovis (sambal ikan bilis) aus Anchovis, Ziebeln, Chilipaste, Tamarindenmark, Belachan, braunem Zucker und Salz
ex 1605 10Krebsklöße aus Weizenstärke, Salz, Zucker, Würzmischung, Krebsfleisch und -füllungHerstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie das Erzeugnis
ex 1605 54Tintenfischklöße aus Fischfleisch, Tintenfischfüllung, Stärke, Salz, Zucker und Würzmischung
ex 1605 21Hargow aus Garnelen, Weizenstärke, Tapioka, Wasser, Lauch, Ingwer, Zucker und Salz
ex 1605 29Shaomai aus überwiegend Garnelen, Huhn, Maisstärke, Pflanzenöl, schwarzem Pfeffer, Sesamöl und Wasser
ex 1605 20Wonton mit gebratenen Garnelen aus Garnelen, Salz, Öl, Zucker, Ingwer, Pfeffer, Ei, Essig und Sojasauce
ex 1605 54Klöße mit Hummergeschmack aus Tintenfischfleisch, Fischfleisch und Krebsfleisch
  • (1) Anm. d. Redaktion:
    Die im Amtsblatt der EU Reihe L Nr. 294 v. 14. 11. 2019 in chinesischer Sprache dargestellten Bezeichnungen, sind aus technischen Gründen in der Datenbank nicht realisierbar.